| Scheine |
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| Sportbootführerschein
Binnen (SBF) |
Amtliche
Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen
im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
zu nichtgewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob
der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett
führen darf. Ab einer Motorleistung von 3,68 kW ist
der SBF-Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein
berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer LüA
(Länge über Alles ohne Ruder und Bugspriet)
von unter 15 m mit maximal 12 Personen an Bord. |
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| Sportbotführerschein
See (SBF) |
Der
SBF-See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen
von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecken
gebaut wurden und für maximal 12 Personen zugelassen
sind, auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone
und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Er ist
vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer
Motorleistung von mehr als 3,68 kW zu nichtgewerblichen
Zwecken. |
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| Sportküstenschifferschein
(SKS) |
Der
SKS ist der amtliche, freiwillige, empfohlene Führerschein
zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel
in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand
von der Festlandküste). Der Sportküstenschifferschein
ist ein reiner Befähigungsnachweis und erweitert
nicht die Berechtigungen, welche man mit dem Sportbootführerschein
See erworben hat. Für das Chartern einer seegängigen
Yacht genügt der Sportbootführerschein See.
Jedoch kann der SKS als Befähigungsnachweis eine
große Rolle bei einem Seeunfall und der damit verbundenen
Untersuchung durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
und einem vielleicht folgenden gerichtlichen Prozess haben. |
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| Sportseeschifferschein
(SSS) |
Der
SSS ist der amtliche, freiwillige, empfohlene Führerschein
zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel
in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis
30 sm sowie die gesamte Ost- und Nordsee, Ärmelkanal,
Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer
und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum
Führen von gewerblich genutzten Sportbooten mit maximal
12 Mann Besatzung und von Traditionsschiffen mit 15 bis
25 m Rumpflänge und mehr als 25 Mann Besatzung in
küstennaher Fahrt (bis 12 sm Küstenabstand)
vorgeschrieben. |
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| Sporthochseeschifferschein
(SHS) |
Der
SHS ist der amtliche Führerschein zum Führen
von Yachten sowie Ausbildungs- und Traditionsschiffen
„mit Antriebsmaschine“ oder „mit Antriebsmaschine
und unter Segel“ in der weltweiten Fahrt (alle Meere).
Der SHS ist für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten
im Fahrtbereich über 12 sm Küstenabstand amtlich
vorgeschrieben, im privaten Bereich ist der Erwerb freiwillig. |
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| Funksprechzeugnisse
UBI und SRC |
Die
Prüfungen für Sportschiffer zu SRC und UBI werden
von Prüfungsausschüssen des Deutschen Segler-Verbands
und des Deutschen Motoryachtverbands im Auftrag des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführt.
Der Besuch von Vorbereitungskursen ist keine Pflicht,
zum sicheren Bestehen der Prüfung aber sinnvoll. |
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| Jüngstensegelschein |
Der
Deutsche Segler-Verband erteilt durch seine Verbandsvereine
oder die von ihm anerkannten Segelschulen Jüngstensegelscheine,
die als Befähigungsnachweis zur Führung von
altersgerechten Segelbooten dienen. Der Jüngstensegelschein
wird mit Vollendung des 14. Lebensjahres ungültig.
Der Jüngstensegelschein gilt nur für Segler
in ausgewählten, begrenzten Revieren unter fachkundiger
Aufsicht und berechtigt zur Teilnahme an Regatten, die
auch für Inhaber von Jüngstensegelscheinen ausgeschrieben
sind. Bezüglich der Auswahl des Reviers muss dafür
gesorgt werden, dass dieses von der geographischen Lage
und der Art des übrigen Schiffsverkehrs her für
das Jüngstensegeln geeignet ist. |